AGBs | Planwerk Schmidmaier

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Planwerk Schmidmaier – Einzelunternehmen

Stand: 17.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Planwerk Schmidmaier – Einzelunternehmen
Gmain 4

83569 Vogtareuth

(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Eingabeplanung und Genehmigungsplanung
  • Erstellung von Bauanträgen und erforderlichen Planunterlagen
  • Werkplanung und Ausführungsplanung
  • Beratungsleistungen im Bereich Holzbau
  • Bauleitung und Koordination von Bauleistungen
  • Planung und Umsetzung schlüsselfertiger Bauvorhaben

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Leistungsbeschreibung.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

 

4. Vergütung

Die Vergütung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung im Angebot oder Vertrag.

Es können vereinbart werden:

  • Stundenhonorare,
  • Pauschalhonorare,
  • Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt.

Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert vergütet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Planung und Durchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

6. Planungsunterlagen und Nutzungsrechte

Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Konzepte, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Eine Nutzung, Weitergabe oder Veränderung der Unterlagen ist nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zulässig.

Eine Weiterverwendung für andere Bauvorhaben bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

 

7. Änderungen während der Planung oder Ausführung

Änderungen des Auftraggebers nach Freigabe von Planungsleistungen können zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über daraus entstehende Auswirkungen.

 

8. Bauleitung und Koordination

Die Bauleitung umfasst ausschließlich die im Vertrag vereinbarten Leistungen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Leistungen von ausführenden Unternehmen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertragsumfangs sind.

Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung einzelner Gewerke verbleibt grundsätzlich beim jeweiligen ausführenden Unternehmen.

 

9. Schlüsselfertige Bauleistungen

Bei schlüsselfertigen Bauleistungen richtet sich der Leistungsumfang nach der individuellen Baubeschreibung und dem geschlossenen Bauvertrag.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten nicht als geschuldet.

Änderungen, Sonderwünsche oder zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

 

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftungsbegrenzung gilt nur, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben, fehlende Unterlagen oder verspätete Entscheidungen des Auftraggebers entstehen.

 

11. Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch Umstände entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, behördlichen Verzögerungen oder Änderungen des Leistungsumfangs.

 

12. Abnahme

Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, erfolgt diese nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung.

Beanstandungen sind dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.

 

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Planwerk Schmidmaier – Einzelunternehmen
Vogtareuth, 17.07.2026

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